Es erscheint ja nach der grundlegenden Definition des Begriffs „Zwang“ wahrscheinlich, dass es einen Motivator gibt und einen inneren Zwang, der durch einen Konflikt gelöst wird.
Diese möchte ich jetzt anwenden auf die Frage, ob ich durch das Lehren Menschen zwinge. Dieses Thema ging aus von den niedergeschriebenen Ausführungen Platons, eben dessen Höhlengleichnis in dem beschrieben wird, wie der Mensch von seinen Sinneseindrücken betrogen , eingespeert in einer Höhle sitzt. Die Befreihung aus dieser Situation aber erfolgt wiederwillig. Man könnte es mit einem Zwang von außerhalb oder innerhalb beschreiben. Beides soll nun untersucht werden.
Einen Zwang von außerhalb würde man heut zu tage als Medium verstehen, welches auf den Lehrling wirkt. Das kann eine Person sein, also ein Lehrer oder Professor oder Dozent, aber auch durchaus ein Buch oder ein Film oder ein anderes wirkendes Produkt. Der Mensch jedoch nimmt dabei noch eine spezielle Rolle ein, weil dieser anscheinend von einem Willen getrieben aktiv lehrt, während ein Buch nun eben aktiv gelesen werden muss, um zu lehren. Doch kommen beide Reize von außen. Das vielleicht etwas anschaulichere Beispiel Mensch ist hier das klassische Bild der zwingenden Person und der zu lehrende , der zu zwingende. Wieso scheint dies so? Nun, es ist die große Übereinstimmung in den oberflächigen Hauptmerkmalen. So ist ein zu lehrender nicht oft gar nicht gewillt daran etwas zu lernen. Dies geht schon aus Platons Gleichnis hervor. Es ergibt sich für ihn nicht die Notwendigkeit aus seiner bequemen Lage heraus zu treten und sein Wissen zu erweitern, besonders am Anfang seines Daseins nicht, ist dieses doch geprägt von der Erkenntnis, das sein Umfeld kontrolliert scheint und begrenzt. Auch ist es für ihn ein Prozess, der ihn anstrengt. Das Lernen ist nämlich auf der Seite des zu lehrenden immer auch ein aktiver Prozess. Sollte also selbst der Wille dazu gegeben sein Wissen anzusammeln, so ist doch der damit verbundene Aufwand keineswegs einer den er ebenso bereit ist aufzuwenden.
Der Lehrende hingegen soll ein zwingender sein, eben deshalb weil er den Unwillen des zu lehrenden überwinden muss. Dazu stehen ihm erzieherische Maßnahmen zur Hilfe und Strategien, mit denen er entweder möglichst gut versteckt, das er gerade im Moment etwas lehrt und dadurch eben auch die Anstrengung des zu lehrenden verschleiert oder den zu lehrenden so provoziert in seinem Denken, dass er von selbst den Willen findet Erkenntnis zu erlangen. Aber diese Strategien und erzieherischen Mittel sind eben Mittel zum Zwingen. Der Überwindungsprozess ist kein freiwilliger.
Gehen wir einen Schritt weiter, betrachten wir wieder den Zwang von Innen , ganz äquivalent zur allgemeinen Defintion. Es ist das Vermögen des zu lehrenden sein eigener Lehrer zu sein. Da wird der Stoff der verinnerlicht werden muss vom zu lehrenden in sich hinein gelehrt und vertieft und behalten, gegen alle Versuchungen und Schwächen. Es stehen auch hier Taktiken bereit. So ist es üblich das zu wiederholen was verinnerlicht werden soll und das in Kontext oder in Verallgemeinerung zu sehen, was wir nicht sofort verstehen. Dieser Schritt folgt wie deutlich hervorzuheben ist nach dem Schritt des aktiven oder inaktiven Mediums von außen. Auch das Buch , welches ich anführe ist ein solcher erster Schritt. Der innerliche Schritt des zu lehrenden ist einer, der zwischen Kopf und Medium geschieht und deshalb völlig abseits des Materiellen , bzw. abseits des außer-menschlichen von statten geht. Und erst wenn dieser zweite Schritt getan ist, dann ist der Bestand eines Zwangs vollständig erfüllt. So nimmt man an.
Es fehlt nur ein Baustein. Eben der des in der allgemeinen Definition bestimmten Nutzens für den zu zwingenden. Ganz grundlegend hat der Lehrer und das Buch (welches nun mal auch von einem Menschen geschrieben wurde) nichts von dem lehren. Es ist unerheblich dabei ob ein gewisser Konsum oder ein staatliches Wesen diesen entlohnt. Es ist kein direkter Nutzen vom zu zwingenden zu erkennen. Der Sinn jedoch, der sich dahinter verbirgt ist nun in wieder zwei Fällen zu unterscheiden. Der erste Fall betrifft das Lehren von außen. Es ist ein reiner Erfahrungswert. Wir unterrichten Kinder und das unter staatlicher Kontrolle, weil wir die Erfahrung gemacht haben, das Menschen mit der Fähigkeit des Schreibens besser im Leben zu Recht kommen. Ebenso mit der des Rechnens. Dieser humanistisch angehauchte Trieb ist zwar erfüllt sobald gelehrt wurde, jedoch geht die Entlohnung nicht vom gelehrten aus. Sie geht vom Zwingenden, also vom Lehrer selbst aus, was unserer Definition vom Zwang grundlegend widerspricht.
Der zweite Fall ist der des inneren Zwangs, der ja nur eine Rekursion des überstehenden Zwangs innerhalb des zu zwingenden ist. Die Auflösung dieses Schrittes ist einhergehend mit der Auflösung des Ersten. Der sich selbst zwingende gibt beim Lernen nichts auf, bis auf seine Unwissenheit. Er verliert nicht, so wie es definiert ist, sondern gewinnt nur. Besonders deutlich wird das beim Selbststudium wo es nur der Eigenanspruch selbst ist, welcher dafür sorgt, dass gelehrt wird und das eben dieser Anspruch nicht zu etwas negativem führt, welches zumindest der Besitzer des Anspruchs so empfindet, liegt in der Natur des Begriffes selbst.
So wären die Definitionen in diesem Zusammenhang entkräftet. Die Inanspruchnahme einer allgemeinen Wahrheit möchte ich hiermit ausführlich ablehnen, handelt es sich doch nur um einen Versuch das für mich erfahrbare logisch zu bündeln.
Zweifel daran bestehen für mich vor allem an der Definition des Zweifels, sowie an dem humanistischem , bzw. altruistischem Gedanken, welcher nicht so aufgefasst werden muss wie ich ihn hier schildere. Ganz abgesehen davon bin ich jedoch in der Lage diesen Text und dessen Inhalt zu vertreten.